Folge 273 deines Jura-Podcasts zu Job, Karriere und Examensthemen.
Im vierten Teil unserer strafrechtlichen Examensreihe dreht sich zum zweiten Mall alles um Täterschaft und Teilnahme. Charlotte Schmitt-Leonardy, die bereits in der ersten Folge das Konzept der „Zwiebelstruktur“ eingeführt hat, widmet sich einem der äußeren Ringe: Mittelbare Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe. Welche Rolle spielt die beherrschende Stellung des mittelbaren Täters? Wie erkennt man in einer Klausur, ob es sich um eine mittelbare Täterschaft oder doch "nur" um eine Anstiftung handelt? Und was genau ist eigentlich der Unterschied zwischen einem intensiven Mitwirken und einer psychischen Unterstützung im Kontext der Beihilfe? Antworten auf diese Fragen sowie Audio-Mini-Repetitorium zur gesamten Thematik erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß – und viel Erfolg für Eure Examensvorbereitung!
Inhalt:
- 00:11 Worum es heute geht
- 00:59 Mittelbare Täterschaft, § 25 I 2. Alt. StGB
- 08:10 Täter hinter dem Täter
- 12:04 Strafzweck der Teilnahme
- 15:21 "Bestimmen" zur Haupttat
- 20:06 Doppelter Anstiftervorsatz
- 21:26 Omnimodo facturus
- 23:23 Beihilfe, § 27 StGB
- 28:02 Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB
- 37:03 Zuschauerfrage: Wie viele Klausuren?
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