IMR 173

IME009: Schadensersatzrecht, Abgrenzung SE neben der Leistung vs SE statt der Leistung, Verzug, (§§ 278, 280 I, II, 311 II, 311 III, 823, 831 BGB)

IME009 zur zivilrechtlichen Vorbereitung auf Euer Staatsexamen.

Neben der Einführung in das Schadensersatzrecht geht es in unserer Reihe Irgendwas mit Examen heute um einen Klassiker: Die Abgrenzung von Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung? Nach welcher Definition sollte man diese vornehmen? Doch noch wichtiger: Was sind die Hintergründe für den Aufbau des § 280 BGB? Welche Normen gehören – je nach Fallkonstellation – mit in den Obersatz? Wann lohnt es sich überhaupt, auf die Unterschiede der verschiedenen Schadensersatzarten einzugehen? Prof. Dauner-Lieb liefert Antworten in diesen kurzweiligen 35 Minuten, die fast schon Pflicht für jede(n) Examenskandidat:in sind. Viel Spaß!

Inhalt:

  • 00:00 Sponsor: Jurafuchs
  • 01:52 Wo wir stehen
  • 03:12 Bedeutung der § 280ff. heutzutage
  • 07:23 Warum mit Prüfung des Schuldverhältnisses anfangen?
  • 11:35 278 keine eigene AGL!
  • 12:48 Abgrenzung Vertrag zu 311 II / III
  • 14:03 Pflichtverletzung
  • 19:18 Zwischenergebnis: SE neben der Leistung
  • 21:37 Bedeutung der Nacherfüllung auf das Gesamtsystem
  • 23:04 Ebenso SE ndL: 280 II BGB
  • 27:09 Fristsetzung & SE statt der Leistung, § 280 III BGB
  • 30:07 Definition: SE statt der Leistung

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