Aufbau der Ersten Juristischen Prüfung
Die Erste Juristische Prüfung (umgangssprachlich 'Erstes Staatsexamen') besteht aus zwei Teilen: dem staatlichen Pflichtfachteil (70% der Gesamtnote) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30%). Der staatliche Teil wird von den Justizprüfungsämtern der Länder durchgeführt, der universitäre Teil von der jeweiligen Fakultät.
Staatlicher Pflichtfachteil
5–8 Klausuren (je nach Bundesland) + mündliche Prüfung
Dauer: Klausuren: je 5 Stunden, Mündliche: ca. 45–60 Minuten
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Seminararbeit/Hausarbeit + Klausur (variiert je nach Uni)
Dauer: Seminararbeit: 4–8 Wochen, Klausur: 3–5 Stunden
Die Examensklausuren im Detail
Die Examensklausuren sind das Herzstück der Ersten Juristischen Prüfung. Je nach Bundesland werden 5 bis 8 Klausuren geschrieben, verteilt auf die drei Kernbereiche Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Die Klausuren dauern jeweils 5 Zeitstunden und werden handschriftlich verfasst.
| Rechtsgebiet | Typische Anzahl | Anteil | Typische Themen |
|---|---|---|---|
| Zivilrecht | 2–3 Klausuren | ca. 35–40% | BGB AT/Schuldrecht, Sachenrecht, Handels-/GesR, ZPO |
| Öffentliches Recht | 1–2 Klausuren | ca. 25–30% | Grundrechte, VerwR AT/BT, Europarecht, Staatsrecht |
| Strafrecht | 1–2 Klausuren | ca. 25–30% | StR AT/BT, StPO, Nebenstrafrecht |
| Mündliche Prüfung | 1 Termin | ca. 25–30% des staatl. Teils | Alle drei Gebiete, Aktuelles |
Experten-Einschätzung
Die Klausuren testen nicht enzyklopädisches Wissen, sondern die Fähigkeit, einen unbekannten Sachverhalt systematisch zu lösen. Wer den Gutachtenstil perfekt beherrscht und sauber subsumiert, hat bereits die halbe Miete — auch wenn nicht jedes Detail aus dem Lehrbuch sitzt.
Notenverteilung & Durchfallquoten
Die Notenskala im Jurastudium reicht von 0 bis 18 Punkten. Ein 'Prädikatsexamen' (ab 9 Punkte, 'vollbefriedigend') erreichen bundesweit nur ca. 15–20% der Kandidaten. Die Durchfallquote beim Ersten Staatsexamen liegt im Bundesdurchschnitt bei ca. 30%.
Experten-Einschätzung
Die Durchfallquote von 30% klingt erschreckend — ist aber kein Naturgesetz. Wer sich ein Jahr lang strukturiert vorbereitet, regelmäßig Klausuren schreibt und den Stoff versteht statt auswendig lernt, hat gute Chancen. Die meisten Durchfaller scheitern nicht am Können, sondern an mangelnder Vorbereitung.
Strategien zur Examensvorbereitung
Die Examensvorbereitung ist die intensivste Phase des Jurastudiums. Die meisten Studierenden nehmen sich 12–18 Monate Zeit für die Vorbereitung, wobei die letzten 6 Monate besonders intensiv sind.
Zeitplan erstellen
12–18 Monate vor dem Examen einen detaillierten Plan aufstellen: Welche Rechtsgebiete wann durcharbeiten?
Klausurenkurs besuchen
Wöchentliche Examensklausur unter Realbedingungen (5 Stunden, handschriftlich) — Korrektur und Besprechung
Wiederholungszyklen einplanen
Jeden Stoff mindestens 2–3 Mal durchgehen: Erstes Lernen → Wiederholung → Vertiefung
Mündliche Prüfung simulieren
Mit Kommilitoninnen und Kommilitonen Prüfungssituationen durchspielen
Gesundheit priorisieren
Sport, ausreichend Schlaf und soziale Kontakte sind keine Zeitverschwendung — sie erhöhen die Leistungsfähigkeit
Der Freischuss
Der Freiversuch (umgangssprachlich „Freischuss“) schützt bei Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung: Bei rechtzeitiger Meldung und Erfüllung der landesrechtlichen Voraussetzungen wird der Versuch nicht auf die regulären Prüfungsversuche angerechnet. Der Freiversuch besteht auch in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Thüringen. Fristen, anrechnungsfreie Studienzeiten und die Möglichkeit einer Notenverbesserung richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht; die Regelstudienzeit allein ist kein verlässlicher Maßstab.
| Aspekt | Typische Regelung |
|---|---|
| Voraussetzung | Fristgerechte Meldung bzw. Prüfung nach Landesrecht; mögliche Fristverlängerungen beim zuständigen Prüfungsamt prüfen |
| Wirkung bei Nichtbestehen | Gilt bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich als nicht unternommen; die regulären Versuche bleiben erhalten |
| Wirkung bei Bestehen | Notenverbesserung nach den jeweiligen Landesvorschriften möglich; in NRW auch nach bestandenem regulärem Versuch (§ 26 JAG NRW) |
| Nordrhein-Westfalen | Freiversuch nach § 25 JAG NRW: grundsätzlich Meldung bis Ende des 8. Fachsemesters; weitere gesetzliche Voraussetzungen und Ausnahmen beachten |
| Berlin, Brandenburg, Thüringen | Freiversuch weiterhin vorgesehen (§ 13 JAO Berlin, § 13 BbgJAO, § 29 ThürJAPO) |
Quellen (Stand: 15.09.2026): NRW: §§ 25, 26 JAG NRW — Freiversuch und Notenverbesserung; Berlin: Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt — Freiversuch (§ 13 JAO); Brandenburg: § 13 BbgJAO — Freiversuch; Thüringen: § 29 ThürJAPO — Freiversuch und Notenverbesserung
Experten-Einschätzung
Der Freischuss ist ein wertvolles Sicherheitsnetz — aber kein Freifahrtschein für mangelnde Vorbereitung. Nutzt die Möglichkeit, wenn ihr sie habt, aber behandelt den Freischuss nicht als 'Probelauf'. Geht mit dem Ziel rein, beim ersten Mal zu bestehen.
Stimmen aus dem Podcast
Erfahrungen und Tipps von Gästen des Irgendwas mit Recht Podcasts
“Eine gute Klausur stellt unbekannte Rechtsfragen, bei denen man argumentieren muss, und ermöglicht es, mit Systematik und gesundem Menschenverstand eine praktikable Lösung zu finden — Mut zum eigenen Denken ist entscheidend.”
“Mentale Fitness ist entscheidend: Nicht nur mehr lernen, sondern auch effizient und selbstbestimmt mit Stress umgehen. Schon kleine Rituale wie Gehen, Tagebuch schreiben und bewusst Atmen helfen, mentale Stärke aufzubauen.”
“Nichtbestehen als Chance sehen und das Beste daraus machen. Dann kommt es zu einem Happy End.”
“Die mündliche Prüfung ist ein Gespräch auf Augenhöhe, bei dem es nicht nur um Faktenwissen geht, sondern darum, mit Vernunft und Mut zu argumentieren und sich als guter Jurist zu zeigen.”
